Befristungsrechtliche Regelungen für wissenschaftliche Mitarbeiter*innen mit Kindern
Verl?ngerung befristeter Arbeitsvertr?ge
Wissenschaftlich Besch?ftigte mit befristetem Arbeitsvertrag nach § 2 Abs. 1 Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG), haben bei Ausfallzeiten Anspruch auf eine Verl?ngerung ihres Arbeitsvertrags (§ 2 Abs. 5 WissZeitVG).
Die jeweilige Dauer eines befristeten Arbeitsvertrages nach Absatz 1 verl?ngert sich im Einverst?ndnis mit der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter um
1. Zeiten einer Beurlaubung oder einer Erm??igung der Arbeitszeit um mindestens ein Fünftel der regelm??igen Arbeitszeit, die für die Betreuung oder Pflege eines oder mehrerer Kinder unter 18 Jahren, auch wenn hinsichtlich des Kindes die Voraussetzungen des § 15 Absatz 1 Satz 1 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes vorliegen, oder pflegebedürftiger sonstiger Angeh?riger gew?hrt worden sind,
[…]
3. Zeiten einer Inanspruchnahme von Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz und Zeiten eines Besch?ftigungsverbots nach den §§ 3 bis 6, 10 Absatz 3, § 13 Absatz 1 Nummer 3 und § 16 des Mutterschutzgesetzes in dem Umfang, in dem eine Erwerbst?tigkeit nicht erfolgt ist,
[…]
Die oben genannten Regelungen gelten nicht für Arbeitsvertr?ge, die nach § 2 Abs. 2 befristet sind (Drittmittelbefristung).
Befristungsdauer
Darüber hinaus kann die maximale Befristungsdauer für wissenschaftliches Personal in der Qualifizierungsphase verl?ngert werden (familienpolitische Komponente gem?? § 2 Abs. 1 Satz 3 WissZeitVG), wenn w?hrend dieser Zeit ein oder mehrere Kinder unter 18 Jahren betreut werden. Für jedes Kind kann sich die zul?ssige Befristungsdauer um bis zu zwei Jahre erh?hen. Dadurch erhalten Hochschulen die M?glichkeit, befristete Arbeitsverh?ltnisse entsprechend zu verl?ngern. Eine automatische Verl?ngerung des bestehenden Vertrags ergibt sich daraus jedoch nicht; hierfür ist die Zustimmung beider Vertragsparteien (Universit?t/ Vorgesetzte*r und Besch?ftigte*r) erforderlich.
Bei Fragen zum Befristungsrecht wenden 威尼斯人官网 sich bitte an die*den für 威尼斯人官网 zust?ndige*n Personalsachbearbeiter*in in der Verwaltung. Weitere Informationen finden 威尼斯人官网 auch hier.