In­form­a­tion­en für Be­w­er­ber­*innen

Auf dieser Seite erhalten Bewerber*innen einen ?berblick über den Ablauf eines Berufungsverfahrens an der Universit?t Paderborn.
Das Verfahren richtet sich nach der Berufungsordnung der Universit?t Paderborn auf Grundlage des Hochschulgesetzes des Landes Nordrhein?Westfalen (HG NRW).

Ab­lauf eines Beru­fungs­ver­fahrens

Ausschreibung
Das Verfahren zur Neu? oder Wiederbesetzung einer Professur wird durch die jeweilige Fakult?t eingeleitet. Nach der Entscheidung des Pr?sidiums wird die Professur ?ffentlich ausgeschrieben.

Die Universit?t Paderborn spricht mit ihren Ausschreibungen ausdrücklich qualifizierte Kandidat*innen im In? und Ausland an und verfolgt das Ziel, die Internationalisierung sowie den Anteil von Professorinnen weiter zu erh?hen.

Auswahl und Arbeit der Berufungskommission
Die Berufungskommission setzt sich aus Hochschullehrer*innen, akademischen Mitarbeiter*innen und Studierenden zusammen. Die Gleichstellungsbeauftragte sowie die Schwerbehindertenvertretung sind an allen Verfahrensschritten beteiligt.

Auf Grundlage eines festgelegten Kriterienkatalogs w?hlt die Berufungskommission Bewerber*innen für die engere Auswahl aus und l?dt diese zu Vorstellungsveranstaltungen ein.

Die Vorstellungsveranstaltungen umfassen in der Regel:

  • einen hochschul?ffentlichen fachlichen Vortrag,
  • ggf. eine Lehrprobe,
  • eine Diskussion zum Forschungs? und Lehrkonzept,
  • ein nicht?ffentliches Gespr?ch mit der Berufungskommission (u.?a. zu Ausstattungsfragen).

Ziel ist es, sowohl die fachliche Qualifikation als auch die didaktischen F?higkeiten der Bewerber*innen zu beurteilen.

Begutachtung und Berufungsvorschlag
Für Bewerber*innen der engeren Auswahl werden mindestens zwei externe Fachgutachten eingeholt.  

Auf dieser Grundlage erstellt die Berufungskommission einen Berufungsvorschlag, der in der Regel drei Namen enth?lt. Die Reihenfolge ist ausführlich zu begründen und wird zusammen mit dem Verfahrensverlauf in einem Abschlussbericht dokumentiert.

Beschlussfassung in den Gremien
?ber den Berufungsvorschlag entscheidet zun?chst der Fakult?tsrat. Anschlie?end wird der Vorschlag über die*den Pr?sident*in dem Pr?sidium vorgelegt.  

Nach Beratung im Pr?sidium erfolgt die Vorlage an den Senat zur Zustimmung.

Ruferteilung
Nach Zustimmung durch den Senat wird der Ruf durch die Pr?sidentin bzw. den Pr?sidenten der Universit?t Paderborn an die erstplatzierte Person erteilt.