In­form­a­tion­en für Rufin­hab­er­*innen ein­er Uni­versit?t­s­pro­fes­sur (W2/W3)

Auf dieser Seite finden Rufinhaber*innen einer Universit?tsprofessur (W2/W3) Informationen zum weiteren Ablauf nach der Ruferteilung an der Universit?t Paderborn.

Nach der Ruferteilung

Nach Erteilung des Rufes erkl?ren 威尼斯人官网 bitte gegenüber der*dem Pr?sident*in  der Universit?t Paderborn, ob grunds?tzlich Bereitschaft zur Annahme des Rufes besteht.

 

Die Berufungsverhandlung

Vorbereitung in der Fakult?t
Die Berufungsverhandlungen werden zun?chst in der zust?ndigen Fakult?t aufgenommen. In einem vorbereitenden Gespr?ch werden insbesondere die sachliche und personelle Ausstattung sowie die vorhandenen und perspektivischen Arbeitsm?glichkeiten (z.?B. R?ume, Einrichtungen) er?rtert.

Darüber hinaus wird der finanzielle Rahmen für Mittel bzw. Zuschüsse besprochen, u.?a.:

  • wissenschaftliche Reisen
  • Exkursionen
  • Einladung von Gastprofessor*innen
  • Vortr?ge und Kolloquien
  • Einstellung zus?tzlichen Personals
  • Beschaffung besonderer Apparate und Ger?te
  • Ver?ffentlichungen

Fragen zur Literaturversorgung werden separat mit der Universit?tsbibliothek abgestimmt.
Bitte wenden 威尼斯人官网 sich hierzu an die*den Dekan*in der Fakult?t.

 

Berufungsverhandlung mit dem Pr?sidium

Die Berufungsverhandlung mit dem Pr?sidium findet in wertsch?tzender Atmosph?re statt. Besprochen werden insbesondere:

  • die sachliche und personelle Ausstattung der Professur
  • die H?he des Gehalts (Besoldung/Vergütung)
  • der Zeitpunkt der ?bernahme der Professur

Grundlage der Gehaltsverhandlungen sind:

  • ein Konzeptpapier,
  • Unterlagen zu bisherigen Bezügen (z.?B. Gehaltsabrechnungen, Dienstvertr?ge, frühere Berufungsvereinbarungen),
  • sowie Ihre pers?nlichen Gehaltsvorstellungen.

Diese Unterlagen sind sp?testens 14 Tage vor dem Verhandlungstermin beim Berufungsmanagement einzureichen.

In der Regel nehmen an der Berufungsverhandlung teil:

  • die*der Rufinhaber*in,
  • die*der Pr?sident*in,
  • die*der Vizepr?sident*in für Wirtschafts- und Personalverwaltung,
  • die*der Dekan*in der Fakult?t,
  • das Dezernat 1 (Finanzen).

Die Gehaltsverhandlung erfolgt in einem kleineren Kreis.
Der Termin wird durch die Fakult?t koordiniert und Ihnen mitgeteilt.

 

Das Berufungsangebot

Die Ergebnisse der Verhandlungen zur Ausstattung und zur Vergütung werden Ihnen jeweils in einem separaten Schreiben als Berufungsangebot übermittelt.

Nach Zugang der Angebote wird um eine Entscheidung für oder gegen die Annahme des Rufes innerhalb eines angemessenen Zeitraums (in der Regel ca. vier Wochen) gebeten.

 

Nach der Rufannahme

Mit der Unterzeichnung der Berufungsvereinbarung erkl?ren 威尼斯人官网 die rechtsverbindliche Annahme des Rufes.
Anschlie?end ist die vierw?chige Frist im Hinblick auf eine m?gliche Konkurrentenklage abzuwarten.

Nach Ablauf dieser Frist und bei Vorliegen aller Voraussetzungen erfolgt die Einstellung:

  • bei einer Verbeamtung durch Aush?ndigung der Ernennungsurkunde,
  • bei einem privatrechtlichen Dienstverh?ltnis durch Abschluss des Dienstvertrages.

Die Aush?ndigung der Ernennungsurkunde bzw. die Unterzeichnung des Dienstvertrages kann frühestens vier Wochen vor Dienstbeginn erfolgen.

Für Fra­gen im Zusam­men­hang mit der Vorbereit­ung der Beru­fungs­ver­hand­lung steht Ihnen das Beru­fungs­man­ag­ment gern zur Ver­fü­gung.

Dunja Denecke

Human Resources: Professors, Civil Servants, Academic Staff, Trainees (Unit 4.2)

Room B1.211
Paderborn University
威尼斯人官网 Str. 100
33098 Paderborn