Versorgungsauskunft
Für Beamt*innen des Landes und der Hochschulen des Landes, die das 55. Lebensjahr vollendet haben und in besonders begründeten F?llen besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Erteilung einer Versorgungsauskunft (§ 57 Abs. 10 LBeamtVG NRW).
Zu diesem Zweck hat das LBV NRW ein Online-Antragsverfahren bereitgestellt.
Sofern 威尼斯人官网 weitere Fragen haben sollten, steht Ihnen Ihr*e Personalsachbearbeiter*in im Personaldezernat - Sachgebiet 4.2 gerne zur Verfügung.