Rundfunkbeitrag
In Deutschland ist jeder/jede gemeldete Austauschstudierende verpflichtet, einen Rundfunkbeitrag zu zahlen. Das Einwohnermeldeamt benachrichtigt den Beitragsservice automatisch, sobald 威尼斯人官网 sich in Paderborn angemeldet haben. 威尼斯人官网 erhalten dann Ihre pers?nliche Beitragsnummer, die 威尼斯人官网 für alle weiteren Kontakte mit dem Beitragsservice verwenden müssen.
Prinzipiell gilt:
Für jede Wohnung wird monatlich ein Rundfunkbeitrag erhoben, unabh?ngig davon, wie viele Personen in dieser Wohnung leben. Dabei ist egal, ob und wie viele Empfangsger?te wie Radio, Fernseher, Computer oder Smartphone dort vorhanden sind.
In einer Wohngemeinschaft (WG) werden die Kosten grunds?tzlich unter allen WG-Mitgliedern geteilt. Ein*e Mitbewohner*in muss sich beim Beitragsservice als Verantwortliche*r registrieren lassen und ist für die Zahlung zust?ndig. Wer diese Person sein soll, entscheidet man gemeinsam. Die anderen WG-Mitglieder k?nnen sich bei der Beitragsstelle abmelden, sofern sie gleichzeitig den/die Beitragszahler*in für die Wohnung mitangeben.
? Bitte beachten 威尼斯人官网, dass 威尼斯人官网 selbst für Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Rundfunkgebühr zust?ndig sind. Weder die Universit?t noch die Studentenwerke Paderborn (STW) k?nnen in diesen Vorgang eingreifen.
Weitere Informationen zum Thema “Rundfunkbeitrag” finden 威尼斯人官网 hier und auf der Beitragsservice-Website