Arten des Pr¨¹fungsr¨¹cktritts
Ein Pr¨¹fungsr¨¹cktritt ist ohne oder mit triftigen Grund m?glich.
Der Regelfall ist die Abmeldung ohne triftigen Grund. ÍþÄá˹È˹ÙÍø kann vor der Pr¨¹fung in einer festgelegten Frist im PAUL-Webportal unter "Meine Pr¨¹fungen" durchgef¨¹hrt werden.
Mit triftigem Grund ist der R¨¹cktritt vor oder nach dem Pr¨¹fungstermin m?glich, z.B. bei Erkrankung (Vordruck f¨¹r die/den ?rztin/Arzt s.u.) oder nachweisbarer h?herer Gewalt.
Erl?uterungen/Vorgehen
Pr¨¹fungen k?nnen i.d.R. bis zu zwei Tagen vor dem Pr¨¹fungstermin ohne Angabe von Gr¨¹nden im PAUL-Webportal unter "Meine Pr¨¹fungen" abgemeldet werden. Weitere Informationen dazu finden ÍþÄá˹È˹ÙÍø hier.
ÍþÄá˹È˹ÙÍø sind erkrankt und k?nnen nicht an einer Pr¨¹fung teilnehmen:
Als Nachweis gen¨¹gt ein ?rztliches Attest sp?testens vom Pr¨¹fungstag. Dieses muss die Pr¨¹fungsunf?higkeit best?tigen bzw. eine Einsch?tzung des Arztes/der ?rztin zur Pr¨¹fungsunf?higkeit enthalten. Zus?tzlich muss das Attest die Angabe zum Zeitraum der Pr¨¹fungsunf?higkeit und den Zeitpunkt der Untersuchung enthalten.
Hilfsweise nutzen ÍþÄá˹È˹ÙÍø bitte unseren Vordruck f¨¹r die Bescheinigung der Pr¨¹fungsunf?higkeit. Dort werden die notwendigen Angaben abgefragt.
Eine R¨¹ckdatierung des Beginns der Pr¨¹fungsunf?higkeit ist nicht m?glich! (Anders als z.B. bei der Arbeitsunf?higkeit.)
Ich bin erkrankt und mein Hausarzt bzw. die Vertretung hat keine Sprechzeiten. Was nun?
Es gilt Folgendes: 24-Stunden-Auskunft ¨¹ber den ?rztlichen Bereitschaftsdienst zu erreichen unter der geb¨¹hrenfreien Telefonnummer 116 117. Hier werden ÍþÄá˹È˹ÙÍø an den zust?ndigen Arzt weiter geleitet. Weitere Informationen auch unter https://www.kvwl.de/notfalldienst.
Der R¨¹cktritt ist unverz¨¹glich, sp?testens aber 5 Werktage nach dem Pr¨¹fungstermin im Pr¨¹fungsmanagement nachzuweisen und glaubhaft zu machen.
ÍþÄá˹È˹ÙÍø sind erkrankt und haben an einer Pr¨¹fung teilgenommen:
Die Anforderungen an den Nachweis sind in diesem Fall h?her. In diesen F?llen muss der Arzt/die ?rztin angeben, wann die Krankheit begann und wann ÍþÄá˹È˹ÙÍø erkennen konnten, dass ÍþÄá˹È˹ÙÍø erkrankt sind. Haben ÍþÄá˹È˹ÙÍø in Kenntnis der Erkrankung an der Pr¨¹fung teilgenommen, kann ein R¨¹cktritt nicht mehr erfolgen! Dies bedeutet auch, dass ÍþÄá˹È˹ÙÍø im Falle einer w?hrend der Pr¨¹fung f¨¹r ÍþÄá˹È˹ÙÍø erkennbaren gesundheitlichen Einschr?nkung die Pr¨¹fung w?hrenddessen bereits abbrechen und dem Aufsichtspersonal diesen Abbruch anzeigen m¨¹ssen. Nehmen ÍþÄá˹È˹ÙÍø bis zum Ende der Pr¨¹fung weiter daran teil, ohne der Aufsicht krankheitsbedingte Probleme mitzuteilen, wird Ihre Leistung normal bewertet.
Als Nachweis gen¨¹gt ein ?rztliches Attest sp?testens vom Pr¨¹fungstag. Dieses muss die Pr¨¹fungsunf?higkeit best?tigen bzw. eine Einsch?tzung des Arztes/der ?rztin zur Pr¨¹fungsunf?higkeit und deren Erkennbarkeit enthalten. Zus?tzlich muss das Attest die Angabe zur Dauer der Pr¨¹fungsunf?higkeit und den Zeitpunkt der Untersuchung (Datum inkl. Uhrzeit) enthalten.
Hilfsweise nutzen ÍþÄá˹È˹ÙÍø bitte unseren Vordruck f¨¹r die Bescheinigung der Pr¨¹fungsunf?higkeit. Dort werden die notwendigen Angaben abgefragt.
Eine R¨¹ckdatierung des Beginns der Pr¨¹fungsunf?higkeit ist nicht m?glich! (Anders als z.B. bei der Arbeitsunf?higkeit.)
Ich bin erkrankt und mein Hausarzt bzw. die Vertretung hat keine Sprechzeiten. Was nun?
Es gilt Folgendes: 24-Stunden-Auskunft ¨¹ber den ?rztlichen Bereitschaftsdienst zu erreichen unter der geb¨¹hrenfreien Telefonnummer 116 117. Hier werden ÍþÄá˹È˹ÙÍø an den zust?ndigen Arzt weiter geleitet. Weitere Informationen auch unter https://www.kvwl.de/notfalldienst.
Der R¨¹cktritt ist unverz¨¹glich, sp?testens aber 5 Werktage nach dem Pr¨¹fungstermin im Pr¨¹fungsmanagement nachzuweisen und glaubhaft zu machen.
Pr¨¹fungsunf?higkeit und Arbeitsunf?higkeit sind in Deutschland zwei unterschiedliche Konzepte.
Arbeitsunf?higkeit bedeutet, dass eine Person aufgrund von Krankheit oder Verletzung nicht in der Lage ist, ihre Arbeit auszu¨¹ben. In diesem Fall ist die betroffene Person berechtigt, eine Arbeitsunf?higkeitsbescheinigung (auch "gelber Schein" genannt) von ihrem Arzt zu erhalten, die sie von der Arbeit befreit und Anspruch auf Krankengeld bei einer Krankenkasse gibt.
Pr¨¹fungsunf?higkeit hingegen bezieht sich auf die Unf?higkeit einer Person, an einer Pr¨¹fung teilzunehmen. Dies kann aufgrund von Krankheit, psychischen Belastungen oder anderen Umst?nden der Fall sein. Im Gegensatz zur Arbeitsunf?higkeit berechtigt Pr¨¹fungsunf?higkeit nicht automatisch zu einer Krankschreibung.
Aktueller Hinweis: Im Gegensatz zur Arbeitsunf?higkeit kann bei der Pr¨¹fungsunf?higkeit keine telefonische Krankschreibung erfolgen. Es ist eine physische Untersuchung in der Arztpraxis erforderlich!
ÍþÄá˹È˹ÙÍø k?nnen z.B. aus Gr¨¹nden nachweisbarer h?herer Gewalt nicht an einer Pr¨¹fung teilnehmen:
Die Anforderungen an den Nachweis sind je nach Situation anders. Sollte z.B. ein Zug, auf den ÍþÄá˹È˹ÙÍø angewiesen sind, ausfallen oder Versp?tung haben, so m¨¹ssen ÍþÄá˹È˹ÙÍø den Ausfall/die Versp?tung vom Verkehrsunternehmen schriftlich best?tigen lassen. Bitte haben ÍþÄá˹È˹ÙÍø Verst?ndnis, dass grunds?tzlich nur auf die in PAUL hinterlegte Anschrift und somit die Verbindung zwischen diesem Ort und der Uni Paderborn R¨¹cksicht genommen werden kann. Achten ÍþÄá˹È˹ÙÍø in diesem Fall darauf, dass das Datum, die Uhrzeit und die konkrete Verbindung (mit Zugnummer) aufgef¨¹hrt werden m¨¹ssen.
Atypische pers?nliche Lebensumst?nde als triftiger Grund f¨¹r einen Pr¨¹fungsr¨¹cktritt liegen vor, wenn vor oder w?hrend der Pr¨¹fung Lebensumst?nde eingetreten sind, die Kandidat*innen au?ergew?hnlich belasten und daran hindern, normale Leistungen zu erbringen (z.B. Tod eines nahen Angeh?rigen w?hrend der Pr¨¹fungsvorbereitung). Die atypischen pers?nlichen Lebensumst?nde sind unverz¨¹glich gegen¨¹ber dem Pr¨¹fungsausschuss schriftlich darzulegen und durch geeignete Dokumente glaubhaft zu machen.
Der R¨¹cktritt ist unverz¨¹glich, sp?testens aber 5 Werktage nach dem Pr¨¹fungstermin im Pr¨¹fungsmanagement nachzuweisen und glaubhaft zu machen.
Sollten ÍþÄá˹È˹ÙÍø w?hrend der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit erkrankt sein, kann dieses die Verl?ngerung der Bearbeitungszeit um den Krankheitszeitraum bedeuten.
Dazu m¨¹ssen mehrere Bedingungen erf¨¹llt sein:
? Die "Verhinderung" an der Bearbeitung muss unverz¨¹glich nach Beginn der Erkrankung dem PM mitgeteilt und glaubhaft gemacht werden. Dazu muss eine Pr¨¹fungsunf?higkeitsbescheinigung mit dem entsprechenden Zeitraum vorgelegt werden.
? Die maximale Verl?ngerung gem?? Pr¨¹fungsordnung darf noch nicht ausgesch?pft sein.
Wichtiger Hinweis:
? Wird festgestellt, dass ein Pr¨¹fling, dessen Bearbeitungszeit aufgrund von Krankheit verl?ngert wurde, w?hrend der Zeit der bescheinigten Krankheitsdauer an der Arbeit weiterarbeitet (oder auch an lehrstuhlinternen Beratungsterminen teilnimmt), kann dies als T?uschung geahndet werden.
Der schriftliche Nachweis (Bescheinigung ¨¹ber das Bestehen der Pr¨¹fungsunf?higkeit) ist im Sachgebiet 3.2 einzureichen. Vorzugsweise ist der auf der Webseite zu findende Vordruck (siehe oben) zu nutzen, aber es kann auch eine ?rztliche Bescheinigung, die alle notwendigen Angaben enth?lt, eingereicht werden.
Im PAUL-Webportal unter "Studium > Pr¨¹fungsverwaltung > Antr?ge > PM:Pr¨¹fungsr¨¹cktritt aus triftigem Grund" [bitte vorrangig nutzen!].
? Das Original muss entsprechend der Angaben im Online-Antrag von Ihnen aufbewahrt werden,
oder
? [alternativ] Einreichung des Originals im Pr¨¹fungsmanagement pers?nlich oder per Post.
Hinweis: Der Gebrauch von unrichtigen Bescheinigungen (Gesundheitszeugnissen) im Pr¨¹fungsverfahren stellt zudem eine Straftat dar, die gem. ¡ì 279 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft wird.
Beispiel f¨¹r die Fristberechnung 5 Werktage nach Pr¨¹fungstermin:
Die Pr¨¹fung findet am Mittwoch (22.03.2023) statt. Die Frist beginnt am Donnerstag (23.03.2023) und endet 5 Werktage sp?ter am Dienstag (28.03.2023, 23:59 Uhr). Der dazwischenliegende Samstag geht als Werktag in die Fristberechnung mit ein, der Sonntag nicht (Grundlage ¡ì187ff BGB i.V.m. ¡ì3 Abs. 2 BUrlG).
Unter "Pr¨¹fungsergebnisse" k?nnen ÍþÄá˹È˹ÙÍø einsehen, ob Ihrem Antrag auf R¨¹cktritt von einer Pr¨¹fung entsprochen wurde. Es kann sein, dass der Eintrag erst mit Bekanntgabe der restlichen Pr¨¹fungsergebnisse einsehbar ist. Sollte Ihr Antrag auf Pr¨¹fungsr¨¹cktritt abgelehnt worden sein, werden ÍþÄá˹È˹ÙÍø in jedem Fall informiert. Das Gleiche gilt, falls Nachweise fehlen oder unvollst?ndig sind.
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