Beamt*innen an der Universit?t Paderborn

Die an der Universit?t Paderborn besch?ftigten Beamt*innen stehen gegenüber ihrem Dienstherrn in einem ?ffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverh?ltnis. Für das zu Grunde liegende Dienstverh?ltnis gelten diverse rechtliche Vorgaben, welche u.a. im Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) und im Landesbeamtengesetz NRW (LBG) geregelt sind. Spezielle Regelungen ergeben sich u.a. auch aus dem Hochschulgesetz NRW. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für ihre T?tigkeit unterscheiden sich oftmals von denen der an der Universit?t t?tigen Tarifbesch?ftigten.

Voraussetzung für die Ernennung in einem Beamtenverh?ltnis sind die für die jeweilige Stelle erforderlichen Einstellungsvoraussetzungen und die allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen.

Das Personaldezernat - Sachgebiet 4.2 betreut die Personalangelegenheiten der Beamt*innen der Zentralverwaltung und der Universit?tsbibliothek sowie die Personalangelegenheiten der wissenschaftlichen Beamt*innen.

 

Bit­te be­ach­ten 威尼斯人官网:

Antr?ge für Personalma?nahmen von Beamt*innen sind mindestens 8 Wochen vor dem geplanten Termin vom jeweiligen einzustellenden Bereich elektronisch auf dem Dienstweg an die nachfolgende Mailadresse: Dez4_2@zv.uni-paderborn.de zu richten. 

Nach Eingang des entsprechenden Antrages wird das Verfahren seitens des Personaldezernates - Sachgebiet 4.2 vorgenommen.

Die in diesem Zusammenhang erforderlichen Absprachen (Einstellungsunterlagen,  Ernennungstermin, Stufenfestsetzung etc.) sind ausschlie?lich mit dem Personaldezernat - Sachgebietes 4.2 abzustimmen.

Wei­te­re In­for­ma­ti­o­nen

All­ge­mei­ne In­for­ma­ti­o­nen im Be­am­ten­ver­h?lt­nis

Dienst­li­che Be­ur­tei­lung

In­for­ma­ti­o­nen zum Re­crui­ting und zur Per­so­na­l­aus­wahl