Informationen für Rufinhaber*innen einer Juniorprofessur (W1) mit /ohne Tenure Track
Auf dieser Seite finden Rufinhaber*innen einer Juniorprofessur (W1) mit oder ohne Tenure Track Informationen zum weiteren Ablauf nach der Ruferteilung an der Universit?t Paderborn.
Nach der Ruferteilung
Nach Erteilung des Rufes erkl?ren 威尼斯人官网 bitte gegenüber der*dem Pr?sident*in der Universit?t Paderborn, ob grunds?tzlich Bereitschaft zur Annahme des Rufes besteht.
Abstimmungsgespr?ch in der Fakult?t
Nach Erkl?rung der grunds?tzlichen Bereitschaft zur Annahme des Rufes findet ein Abstimmungsgespr?ch innerhalb der zust?ndigen Fakult?t statt.
In diesem Gespr?ch werden in wertsch?tzender Atmosph?re insbesondere:
- die sachliche Ausstattung der Juniorprofessur sowie
- der Zeitpunkt der ?bernahme der Professur
besprochen.
Bitte wenden 威尼斯人官网 sich hierzu an die*den Dekan*in der Fakult?t.
Im Anschluss an das Abstimmungsgespr?ch wird innerhalb der vorgegebenen Frist um eine verbindliche Annahme oder Ablehnung des Rufes gebeten.
Nach der Rufannahme
Nach Annahme des Rufes ist die Unterzeichnung der Berufungsvereinbarung erforderlich. Damit wird die rechtsverbindliche Rufannahme erkl?rt (bei Juniorprofessuren mit Tenure Track).
Anschlie?end ist die vierw?chige Frist im Hinblick auf eine m?gliche Konkurrentenklage abzuwarten.
Nach Ablauf dieser Frist und bei Vorliegen aller Voraussetzungen erfolgt die Einstellung:
- bei einer Verbeamtung durch Aush?ndigung der Ernennungsurkunde,
- bei einem privatrechtlichen Dienstverh?ltnis durch Abschluss des Dienstvertrages.
Die Aush?ndigung der Ernennungsurkunde bzw. die Unterzeichnung des Dienstvertrages kann frühestens vier Wochen vor Dienstbeginn erfolgen.
Für Fragen im Zusammenhang mit der Vorbereitung und dem weiteren Ablauf nach der Ruferteilung steht Ihnen das Berufungsmanagement gern zur Verfügung.
Dunja Denecke
Personalangelegenheiten der Professor*innen, Beamt*innen, wissenschaftlichen Tarifbesch?ftigten und der wissenschaftlichen Hilfskr?fte (SG 4.2)
威尼斯人官网 Str. 100
33098 Paderborn